Meldung vom 02.02.2010
Verwaltungsrat hat Zusatzbeitrag beschlossen
Qualität und umfangreiches Leistungsspektrum bleiben erhalten
Der Verwaltungsrat der DEUTSCHEN BKK hat einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro beschlossen. Er gilt ab dem 1. Februar 2010 und wird erstmals zum 20.02.2010 fällig. Der Zusatzbeitrag ist nötig, um die Qualität und das breite Leistungsspektrum der Krankenkasse zu erhalten.
"Vorstand und Verwaltungsrat haben sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht", erklärt Achim Kolanoski, Vorstandsvorsitzender der DEUTSCHEN BKK. "Die Alternative wäre, Leistungen für kranke Menschen zu kürzen. Aber das kommt für uns nicht in Frage." In den nächsten Tagen erhalten die Mitglieder einen Brief mit weiteren Informationen.
Experten gehen davon aus, dass im Jahr 2010 fast alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Einige Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag vorweggenommen, indem sie noch 2008 den Beitragssatz erhöht haben. Diese Krankenkassen zehren von ihrem Vermögen, werden aber spätestens 2011 ebenfalls einen Zusatzbeitrag brauchen.
Der Gesundheitsfonds ist in diesem Jahr nur noch zu 97,7 Prozent gedeckt. Es fehlen 4 Milliarden Euro. Da Krankenkassen laut Gesetz keine Schulden machen dürfen, müssen fehlende Gelder durch Zusatzbeiträge ausgeglichen werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und politisch gewollt. Gründe für das Milliardendefizit sind die demografische Entwicklung hin zu einer älteren und damit kränkeren Bevölkerung, ständig steigende Kosten (z.B. für neue Behandlungsmethoden und Arzneimittel) und politische Entscheidungen wie die Erhöhung der Arzthonorare. Auch die Wirtschaftskrise verursacht durch steigende Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit Einnahmeverluste bei den Krankenkassen.
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