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Mehrleistung

Haushaltshilfe Mehrleistung

Gewährung von Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, über das 12. Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes.
Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 26 Wochen wegen derselben Krankheit gewährt. Eine Verordnung kann längstens für die Dauer von 4 Wochen ausgestellt werden

Autor: VIACTIV Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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