Bundessozialgericht

Gutachen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind gleichwertig

29.04.2015·In sozialgerichtlichen Verfahren sind Gutachten der Medizinischen Dienste von privater und gesetzlicher Krankenversicherung künftig gleich zu behandeln. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Die Bindungswirkung von Gutachten im Auftrag der privaten Assekuranz wird damit eingeschränkt.

Private und soziale Pflegeversicherung folgen übereinstimmenden Grundsätzen: jeder Einwohner ist pflichtversichert, die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, die Leistungen stimmen überein und für gerichtliche Streitigkeiten sind die Sozialgerichte zuständig. Auch die Begutachtung als Grundlage für die Einstufung der Betroffenen in eine...

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