Bundessozialgericht
Krankenversicherung als Student endet spätestens mit dem 37. Lebensjahr
10.11.2014·Die kostengünstige Krankenversicherung der Studenten (KVdS) darf nach ihrer Eigenart befristet werden und verstößt damit nicht gegen das zum Schutze behinderter Menschen geltende Diskriminierungsverbot.
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