AOK PLUS|21.07.2017

PRESSEMITTEILUNG

Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige schöpfen Leistungen nicht aus

Dresden·Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben zusätzlich zu ihren Pflegeleistungen Anspruch auf einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dennoch hat im...

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