Bundesarbeitsgericht|20.04.2016

PRESSEMITTEILUNG

Zugang zum Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat

Erfurt·Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von...

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