Gemeinsamer Bundesausschuss|18.12.2014

PRESSEMITTEILUNG

G-BA setzt nach BSG-Entscheidungen Mindestmenge für Knie-TEP wieder in Kraft

Berlin·Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 gilt für den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks (Kniegelenk Totalendoprothese/Knie-TEP) wieder die jährliche Mindestmenge von 50. Einen entsprechenden Beschluss fasste...

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