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Irreführende und aggressive Werbung

Wettbewerbszentrale beanstandet 14 Verstöße durch Krankenkassen

11.04.2016·Von Januar bis März 2016 hat die Wettbewerbszentrale 20 Fälle zu Werbeaktivitäten von Krankenkassen bearbeitet. Dabei hat sie in 14 Fällen Wettbewerbsverstöße beanstandet, die meisten wegen irreführender Werbung oder einer sogenannten "aggressiven geschäftlichen Handlung". In zwei Fällen hat die Wettbewerbszentrale jeweils Unterlassungsklage erhoben und in einem Fall eine einstweilige Verfügung beantragt. In vier Fällen wurden Hinweise erteilt.

Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts können in Konkurrenz zueinander unter wettbewerblichem Druck stehen. Dies wird am Beispiel der Krankenkassen besonders deutlich. Durch die freie Kassenwahl ist es den meisten gesetzlich Versicherten selbst überlassen, welche Krankenkasse sie wählen. Nicht immer werden sie dabei jedoch mit belastbaren Werbeaussagen...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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