
Konsenspapier für gemeinsame Gesundheitsreform vorgelegt Mit der Gesundheitsprämie und der Bürgerversicherung könnten die Grundpositionen zur Aufnahme von Koaltionsverhandlungen zwischen Union und SPD nicht unterschiedlicher sein. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums schlägt deshalb einen Gesundheitskompromiss vor, der die Weiterentwicklung zu einem der beiden konkurrierenden Finanzierungsmodelle der Parteien ausdrücklich offen lässt. Dies berichtet die Berliner Zeitung.
Mehr Wettbewerb durch freie Kassenwahl
Versicherungspflichtige sollen den Anbieter ihrer Krankenversicherung nach den Vorstellungen des Beirates frei wählen dürfen. Dazu soll auch die Private Krankenversicherung (PKV) als Anbieter für Versicherungspflichtige auftreten dürfen. Im Bereich der "Standardleistungen" soll die PKV dann - anders als heute - jedermann Versicherungsschutz gewähren müssen. Gesetzlich und private Krankenversicherer werden dazu verpflichtet, medizinisch definierte Standardleistungen zu erstatten. Wie heute üblich, sollen sie dabei die Höhe ihrer Beiträge auch künftig selbst festlegen dürfen. Durch ein solches Modell würden nach Meinung des Beirats "erhebliche Wettbewerbsimpulse" ausgelöst: "Erfolgreiche Versicherer werden mit niedrigen Beiträgen und/oder zusätzlichen Leistungen werben, während die Versicherten auf ein attraktives Angebot drängen. Im Ergebnis werden die Kosten des Gesundheitssystems und damit auch die Lohnnebenkosten sinken."
Zentrale Inkassostelle für Kassenbeiträge
Arbeitgeber sollen es dem Konzept nach künftig nur noch mit einer zentralen Inkassostelle für die Beiträge zu tun haben. Die teils aufwendige Abrechnung mit jeder einzelnen in seinem Betrieb vertretenen Krankenkasse würde dadurch entfallen. Die neue Inkassostelle soll die Kassenbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zentralisiert verbuchen. Von ihr "erhält jeder Versicherte eine Gutschrift in Höhe des Beitrages", der dem Durchschnittswert aller Versicherten entspricht. Weiter heißt es in dem Papier: "Jeder Versicherungspflichtige muss eine Versicherung bei einem Anbieter seiner Wahl abschließen, wobei er zur Abgeltung seiner Versicherungsprämie seine Gutschrift einsetzt." Wählt der Versicherte eine teurere Kasse, soll er eine Zuzahlung leisten - im umgekehrten Fall erfolgt eine Erstattung.
Ärtze: Große Koalition muss Kernprobleme lösen
Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) müsse die Politik in einer großen Koalition den Mut finden, offen und ehrlich nach Lösungen für die tatsächlichen Probleme des Gesundheitswesens zu suchen. "Wir hoffen, dass in den Koalitionsverhandlungen die großen Herausforderungen unseres Gesundheitswesens prioritär angegangen werden, also die erodierenden Einnahmen der Kassen sowie die Diskrepanz zwischen dem rasant wachsenden medizinischen Fortschritt und der zunehmenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen infolge des demographischen Wandels", so BÄK-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Links zum Thema: Koalition: Schmidt will Bürgerversicherung durch die Hintertür Wahl-Patt: Ohne "echte" Reform werden Beiträge steigen Vergleich: "Private" oder "Gesetzliche" Krankenversicherung? Bürgerversicherung und Kopfpauschale: Was steckt dahinter?

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