
Freiwillig Versicherten droht Beitragserhöhung bis 48 Prozent Statt einer Reform des Gesundheitswesens wird es unter Schwarz/Rot dem Anschein nach nur eine satte Beitragserhöhung für gesetzlich Krankenversicherte geben. Freiwillig Krankenversicherte zahlen dann die Zeche für eine reformunfähige Politik. Freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte dürfen sich auf eine Beitragssteigerung von bis zu 223 Euro im Monat einstellen, wenn ihr Einkommen die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen erreicht (gilt für Durchschnittsbeitragssatz von 13,3 Prozent). Würden die aktuellen Pläne der Koalition zwischen Union und SPD Realität, so steigen die Grenzen, bis zu denen das Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen wird, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf das Niveau der Rentenversicherung von dann 5.200 Euro pro Monat. Bisher liegen diese "Beitragsbemessungsgrenzen" (BBG) in der GKV bei 3.525 Euro und in der Rentenversicherung bei 5.100 Euro. Belastend wirkt sich zudem der geplante Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten aus (wir berichteten, vgl. "Links zum Thema").
Extremfälle: Über 900 Euro pro Monat mehr
Nimmt man die Pläne zur Erhöhung der BBG und die des Ehegattensplitting zusammen, kann der alleine dadurch bedingte Mehrbeitrag beim aktuellen Durschnittsbeitragssatz der Kassen bis zu 914,67 Euro pro Monat betragen. Bei hochpreisigen Kassen mit bis zu 14 Prozent Beitragssatz sogar bis zu 962,50 Euro pro Monat. Verheiratete Alleinverdiener mit einem Einkommen von mindestens 10.400 Euro zahlen dann statt bisher 468,53 Euro (ein Beitrag für beide Ehepartner aus Einkommen bis 3.525 Euro) künftig 1.383,20 Euro (zwei Beiträge aus Einkommen bis 5.200 Euro).
Flucht in die private Krankenversicherung
Wer das nicht mitmachen will, sollte sich beeilen. Weil auch die Koalition um die Unattraktivität ihrer reformellen Einfallslosigkeit für Besserverdiener weiss, will sie gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze anheben. Damit soll die Flucht in die private Krankenversicherung (PKV) für alle unmöglich werden, die zwischen 3.900 und 5.200 Euro verdienen. Erst wer mehr verdient, soll künftig noch in die PKV wechseln können. Auch 2002 hat der Gesetzgeber die Einkommensgrenze zur Versicherungspflicht (die "Jahresarbeitsentgeltgrenze" - JAEG) überproportional angehoben. Damals wurde im Rahmen des Besitzstandes jedoch eine niedrigere zweite, "besondere" JAEG für alle eingeführt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits in der PKV versichert waren. Verdichten sich die Koalitionspläne, ist erneut mit einer Fluchtwelle der Besserverdiener in die PKV zu rechnen.
Großkoalitionärer Offenbarungseid
Das geplante "GKV-Zwangsabonnement" für einkommensstarke Kassenpatienten offenbart die politische Unfähigkeit zu notwendigen Reformen. Weder konjunkturelle Aspekte wie die Abkoppelung der Beiträge vom Faktor Arbeit, noch die demographische Situation in Deutschland (Vergreisung) werden durch die geplante reine Beitragserhöhung angegangen. Einnahmeerhöhungen statt Ausgabenbegrenzung und Strukturreform bleibt also auch unter Schwarz/Rot das Motto für die sozialen Sicherungssysteme. Die Chance einer historischen Mehrheit der künftigen Regierungsparteien sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat wäre damit - zumindest für die Sozialsysteme - verschenkt. Links zum Thema: Union und SPD planen Einschnitte bei Familienversicherung Tarifvergleich zur Privaten Krankenversicherung anfordern PKV-Onlinevergleich: Tarifbeispiele und kostenfeies Angebot

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