
Zusatzbeiträge: Kartellamt prüft neun Krankenkassen Im Dauerstreit um die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für gesetzliche Krankenkassen könnte nun ein Stein ins Rollen kommen, der für die Kassen milliardenschwere Mehrausgaben bedeuten würde. Das Bundeskartellamt hat gegen neun gesetzliche Krankenkassen ein Prüfverfahren wegen möglicherweise verbotener Absprachen zu den umstrittenen Zusatzbeiträgen eingeleitet. Dies bestätigte die Behörde am Montag in Bonn. Ende Januar hatten mehrere Kassen in einer gemeinsam organisierten Pressekonferenz die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt (vgl. "Links zum Thema"). Bei dem eingeleiteten Verfahren gehe das Kartellamt nun der Frage nach, ob die Kassen dabei gegen das Wettbewerbsrecht für Unternehmen verstoßen haben. Die Angemessenheit der Zusatzbeiträge sei hingegen nicht Bestandteil der Untersuchungen. Laut Kartellamt wurden den Kassen am 17.02.2010 förmliche Auskunftsbeschlüsse zugestellt, die binnen drei Wochen beantwortet werden müssten.
Kassen weisen Vorwurf zurück
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigte sich überzeugt, dass der Verdacht unbegründet sei. Zusatzbeiträge seien die logische Konsequenz aus der Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds, sagte Sprecher Florian Lanz. Zeitpunkt und Höhe der Zusatzbeiträge müssten für jede einzelne Kasse individuell von der Kassenaufsicht genehmigt werden. "Wir gehen davon aus, dass sich der Verdacht des Kartellamtes, dass es angeblich illegale Preisabsprachen zwischen einzelnen Krankenkassen gegeben hat, nicht bestätigen wird", sagte Lanz.
Anwendung des Kartellrechts strittig
Dass sich neben dem Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde überregionaler Krankenkassen nun zudem das Kartellamt als zweite Bundesbehörde mit den Zusatzbeiträgen beschäftigt, ist auch einem Grundstatzstreit darüber geschuldet, ob die Kassen überhaupt dem Wettbewerbsrecht oder nur dem Sozialrecht unterliegen (vgl. "Links zum Thema"). Das jetzt vom Kartellamt eröffnete Verfahren könnte insoweit zur Klärung beitragen, als dass es aller Voraussicht nach zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen wird: Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erwarten Wettbewerbsrechtler, dass zumindest einige Kassen gegen den Auskunftsbeschluss des Kartellamtes klagen werden. Dabei, so der Bericht, rechne sich der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, gute Chancen aus. Er verwies darauf, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die gesetzlichen Kassen bereits in der Vergangenheit als "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" bewertet habe.
Damoklesschwert Europarecht
Die Zuständigkeit des Kartellamts für Krankenkassen erstreckt sich derzeit anerkannt nur auf die Fusionskontrolle. In anderen Fällen ist die Zuständigkeit des Kartellamtes für die Kassen klar durch das Sozialgesetzbuch (SGB) ausgeschlossen. So greift das Kartellrecht zum Beispiel bei der Vereinbarung von Arzneimittel-Rabattverträgen ausdrücklich nicht. Auch europarechtlich sind die Kassen derzeit vom Kartellrecht ausgenommen, da sie nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht als "Unternehmen" gelten. Würde man hieran rütteln, so drohten den Kassen weitreichende Konsequenzen. In Gefahr wären milliardenschwere Privilegien wie etwa Steuerfreiheit, Verzicht auf Eigenkapitalbildung oder der kostenlose Beitragseinzug durch die Arbeitgeber. Mehr dazu unter "Links zum Thema". Links zum Thema: Zusatzbeiträge: Anwendung des Kartellrechts abwegig Regierungplan: Kartellrecht soll für Kassen gelten Wettbewerbsrecht: Wichtige Privilegien der Kassen wackeln
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