
Zusatzbeiträge: Anwendung des Kartellrechts abwegig Mit ihrer indirekten Kritik an der gemeinsamen Ankündigung mehrerer Kassen zur Erhebung von Zusatzbeiträgen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine erneute Debatte über die Anwendbarkeit des Kartellrechts für gesetzliche Kassen losgetreten. Würden mehrere Lebensmitteldiscounter eine gemeinsame Pressekonferenz zu beabsichtigten Preiserhöhungen abhalten, so wären die Rufe nach dem Kartellrecht laut. Zurecht, denn hier könnten gewerbliche Unternehmen aus Gewinnabsicht zum Nachteil der Verbraucher agieren. Insgesamt acht gesetzliche Krankenkassen erklärten nunmehr am Montag in einer gemeinsamen Konferenz ihre Absicht zur Erhebung von Zusatzbeiträgen. Die Parallele war schnell gezogen. So äußerte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Fraktionssitzung von CDU und CSU entsprechend kritisch zur Ankündigung der Kassen: "In anderen Fällen wäre dies ein Fall für das Kartellamt", wurde Merkel nach Information des "Handelsblatt" von Sitzungsteilnehmern zitiert. Mit ihrer Aussage dürfte die Regierungschefin wahrscheinlich Recht behalten - es ist ein "anderer Fall".
Kartellamt stellt Zuständigkeit in Frage
Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, unterliegen dadurch mittelbar der Staatsgewalt und dürfen keine Gewinne machen. Die Zuständigkeit des Kartellamts erstreckt sich derzeit anerkannt nur auf die Fusionskontrolle bei Krankenkassen. Einen unzulässigen strukturellen Wettbewerbseingriff sieht das Amt dabei - wie auch in anderen Bereichen - erst bei einer Größenordnung von etwa 15 Prozent des jeweiligen Marktes. In anderen Fällen ist die Zuständigkeit des Kartellamtes für die Kassen klar durch das Sozialgesetzbuch (SGB) ausgeschlossen. So greift das Kartellrecht zum Beispiel bei der Vereinbarung von Arzneimittel-Rabattverträgen ausdrücklich nicht. In Sachen Zusatzbeitrag wolle das Bundeskartellamt jedoch tätig werden, erklärte der Sprecher des Amtes, Kay Weidner, am Mittwoch gegenüber kkdirekt. Zwar sei auch hier die Anwendbarkeit des Kartellrechts nicht unmittelbar gegeben. Die von mehreren Kassen gemeinschaftlich organisierte Ankündigung von Zusatzbeiträgen könne jedoch als wettbewerbsmindernde Maßnahme gesehen werden, so Weidner. Aufgrund zahlreicher Zuschriften werde sich das Amt den Vorgang genau anschauen. Ergebnisoffen soll dabei bewertet werden, ob eine Zuständigkeit des Kartellamtes überhaupt gegeben ist.
Kartellrecht - weitgehende Folgen für KassenBislang sind die Kassen auch europarechtlich vom Kartellrecht ausgenommen, da sie nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht als "Unternehmen" gelten. Würde man hieran rütteln, so drohten den Kassen weitreichende Konsequenzen. In Gefahr wären milliardenschwere Privilegien wie etwa Steuerfreiheit, Verzicht auf Eigenkapitalbildung oder der kostenlose Beitragseinzug durch die Arbeitgeber. Mehr dazu unter "Links zum Thema". Was haben die Kassen abgesprochen?
Abgesprochen haben die am vergangenen Montag in Berlin vertretenen Kassen auf jeden Fall den Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer Pläne. Offenbar sollte ein Zeichen gesetzt werden, dass die Notwendigkeit zur Erhebung von Zusatzbeiträgen kein Einzelschicksal einer Krankenkasse ist. Dies kann aus wettbewerblicher Sicht kritisiert werden. Ob dies jedoch bei knapp zehn von insgesamt 169 Kassen gleichzeitig das Kartellamt auf den Plan rufen muss, darf bezweifelt werden. Sowohl die Höhe des Zusatzbeitrages als auch deren Einführungszeitpunkt variieren. Klar ist zudem, dass die Kassen mit dem Zusatzbeitrag keine Gewinnmaximierung betreiben. Schon 2009 ist ihnen mit dem einheitlichen Beitragssatz die Finanzhoheit über die Einnahmen entzogen worden und ist auf die Politik übergegangen. In Folge kamen staatlich gelenkte Mehrausgaben in Milliardenhöhe für Ärzte und Kliniken hinzu. Für 2010 sehen sich die Kassen nun einem Defizit von mindestens vier Milliarden Euro gegenüber, weshalb sie in Summe zur Erhebung von Zusatzbeiträgen verpflichtet sind. "Eine Kasse, die absehbar unterfinanziert ist, muss einen Zusatzbeitrag erheben. Sie hat gar keinen Spielraum, weil sie keine Schulden machen darf", erklärte in diesem Zusammenhang die Vizepräsidentin des Bundesversicherungsamtes (BVA), Sylvia Bohlen-Schöning, gegenüber der Financial Times Deutschland. Was bleibt, ist der gemeinsame Zeitpunkt der Verkündung. Auch hierfür dürfte der Grund nicht unlauter sein. Das BVA selbst hat die Vorlage entsprechender Haushaltspläne der Kassen bis zum 29.01.2010 (Freitag) eingefordert.
Einstieg in Zusatzbeitrag mit bis zu 8 Euro/MonatAuch wenn die meisten Kassen mit einem einheitlichen Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich einsteigen werden, so legt dies keine unzulässige Preisabsprache nahe. Das Gesetz selbst sieht diese Grenze vor, bis zu welcher keine Einkommensprüfung bei den Mitgliedern vorgenommen werden muss. Erst bei Zusatzbeiträgen über acht Euro müssen die Kassen das verwaltungstechnisch aufwendige und damit zusätzlich teure Verfahren durchführen. Nachteile für Versicherte nicht erkennbar
Weiterhin fehlen die Nachteile der Versicherten durch die gemeinschaftlich von den Kassen organiserte Ankündigung. Verbunden mit der Erhebung eines Zusatzbeitrages ist das Recht auf Sonderkündigung (sofern man dieses nicht selbst über die Bindung an einen Wahltarif ausgeschlossen hat). Rund 160 Kassen ohne Zusatzbeitrag stehen dabei derzeit zur Wahl. Vier davon zahlen aktuell sogar eine Beitragsprämie aus. Zwar werden nach Meinung zahlreicher Experten bis spätestens 2011 nahezu alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Die dann fehlende Wechseloption zu Kassen ohne Zusatzbeitrag ist allerdings ein politisches Problem und kann nicht als wettbewerbsmindernde Maßnahme den jetzt betroffenen Kassen angelastet werden.
Zusatzbeitrag ab Februar möglich
Für weitere Verwirrung hat ein Zitat von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) geführt. Gegenüber der "Rheinischen Post" (RP) erklärte sie nach Angaben der Zeitung: "Der Zusatzbeitrag darf nicht schon zum 1. Februar 2010 eingefordert werden". Dabei bezog sie sich auf die geltende Gesetzeslage: "Eine Krankenkasse muss ihre Mitglieder spätestens einen Monat, bevor der erste Beitrag fällig wird, auf die Erhöhung hinweisen", erklärte Aigner laut RP. Gezielt hatte Aigner damit auf die DAK. Die Großkasse hatte am Montag für ihre rund 4,6 Millionen Mitglieder Zusatzbeiträge ab Februar angekündigt. Was Aigner demnach übersah, ist dass die geplanten Zusatzbeiträge der DAK für Februar erst am 15.03.2010 fällig würden. Hinzuweisen ist durch die Kasse auch nicht auf die Zusatzbeiträge, sondern auf das daraus resultierende Kündigungsrecht. Im Fall der DAK kann dieser Hinweis also noch bis Mitte Februar 2010 rechtzeitig erfolgen. Gegenüber kkdirekt erklärte der Pressesprecher Aigners, Holger Eichele, die Ministerin habe zum Ausdruck bringen wollen, dass sie die Kommunikationspolitik der Kassen für nicht akzeptabel halte. Die fehlende Identifizierung mit den politischen Beschlüssen der eigenen Partei wird damit mehr als deutlich. Hinzu kommt die finanzielle Dimension. Würde die DAK dem Befinden Aigners folgen, so würde sie dies bei acht Euro für jedes der 4,6 Millionen Mitglieder rund 36,8 Millionen Euro kosten. Links zum Thema: Dammbruch bei Zusatzbeiträgen - DAK startet im Februar Regierungplan: Kartellrecht soll für Kassen gelten
Hinweise zum Zusatzbeitrag Hintergrund und Ausgestaltung des Zusatzbeitrags Zusatzbeitrag: Ausnahmen von der Zahlungspflicht Zusatzbeitrag löst Sonderkündigungsrecht aus

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