
Kassen verweigern Auskunft gegenüber Kartellamt Im Streit um die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die gesetzliche Krankenversicherung steht eine gerichtliche Klärung bevor. Insgesamt neun Kassen verweigern den Wettbewerbshütern angeforderte Auskünfte zu erhobenen Zusatzbeiträgen. Das vom Bundeskartellamt im Rahmen der Einführung von Zusatzbeiträgen eingeleitete Prüfverfahren gegen insgesamt neun gesetzliche Krankenkassen ist ins Stocken geraten. So bezweifeln offenbar alle von der Prüfung betroffenen Kassen die Zuständigkeit des Kartellamts für Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mitte Februar hatte das Kartellamt gegen die Kassen ein Prüfverfahren wegen möglicherweise verbotener Absprachen bei der Einführung von Zusatzbeiträgen eingeleitet (vgl. "Links zum Thema") und sie per Auskunftsbeschluss aufgefordert, Stellung zu den erhobenen Zusatzbeiträgen zu nehmen.
Kassen klagen gegen Auskunftsbeschluss
Bereits in der Vergangenheit haben die Krankenkassen eine über das Fusionsrecht hinausgehende Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die GKV abgestritten. So auch im jüngsten Fall: "Eine Reihe von Kassen" klage vor den Landessozialgerichten gegen das Bundeskartellamt, sagte Kay Weidner, Sprecher der Behörde, dem Berliner "Tagesspiegel". Nach Ablauf der vom Kartellamt gesetzten Frist stehe fest: "Keine Kasse ist dem Auskunftsbeschluss des Kartellamts uneingeschränkt gefolgt", berichtete Weidner. Stattdessen wollten die Kassen mit förmlichen Beschwerden oder Klagen feststellen lassen, dass die Wettbewerbsbehörde kein Recht habe, die Zusatzbeiträge zu überprüfen. Die Kassen seien der Meinung, dass allein das Bundesversicherungsamt (BVA), das die Zusatzbeiträge bereits genehmigt hat, zuständig sei.
Kartellamt bezieht sich auf "andere Branchen"
Das Bundeskartellamt sieht sich dagegen auch im Bereich der GKV gefordert. Wenn neun gesetzliche Kassen gemeinsam ankündigten, in Zukunft Zusatzbeiträge in gleicher oder ähnlicher Höhe zu erheben, "dann muss dieses Verhalten das Bundeskartellamt auf den Plan rufen", sagte Behördenchef Andreas Mundt dem "Handelsblatt". In einer anderen Branche würde niemand an einem Kartellverstoß zweifeln. "Dass wir grundsätzlich für die Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen zuständig sind, können sie auch der Begründung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes von 2006 entnehmen", sagte Mundt. Vorbehalte ließ er aber auch mit Blick auf deren mittelfristige Folgen an den Rabattverträgen der Kassen mit den Generika-Herstellern erkennen.
BVA verneint Zuständigkeit des Kartellamts
Auch das BVA hat Zweifel am Vorgehen des Bundeskartellamts und verneint dessen Zuständigkeit im strittigen Fall. Einen echten Gestaltungsspielraum der Krankenkassen gebe es auf der Einnahmeseite nicht mehr. Zusatzbeiträge seien beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtend festzusetzen und zu erheben. Dies werde durch das BVA als Aufsichtsbehörde der Kassen geprüft. Auch die gemienschaftlich ausgerichtete Pressekonferenz der Kassen stellt aus Sicht der Aufsichtsbehörde keinen Wettbewerbsverstoß dar. Die Kassen seien ungeachtet des Mitgliederwettbewerbs gesetzlich ausdrücklich zur Zusammenarbeit angehalten. Forderungen des Kartellamts nach mehr Einfluss auf die GKV lehnt BVA-Präsident Maximilan Gaßner ab: "Angesichts der angespannten Finanzsituation der GKV und insbesondere der betroffenen Krankenkassen ist die Erhebung von Zusatzbeiträgen unverzichtbar. Restriktionen, die über die ohnehin schon schwierigen Kautelen des Sozialgesetzbuches hinausgehen, sind deshalb im Interesse der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nicht hinnehmbar." Links zum Thema: Zusatzbeiträge: Kartellamt prüft neun Krankenkassen Zusatzbeiträge: Anwendung des Kartellrechts abwegig Regierungplan: Kartellrecht soll für Kassen gelten Wettbewerbsrecht: Wichtige Privilegien der Kassen wackeln BVA teilt Bedenken des Bundeskartellamtes nicht

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