
Orga-Reform Teil 2/2: Änderungen im Vertrags- und Leistungsrecht Der Bundestag hat den Kassen mehr Zeit für die Einführung flächendeckender Hausarzttarife eingeräumt. Darüber hinaus beschloss er Änderungen im Leistungsrecht sowie im Vertragsrecht für Ärzte. Neben dem Insolvenzrecht und der Konvergenzklausel greift das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-OrgWG) zahlreiche Änderungen bei den Leistungen und im Vertragsrecht auf: - Hausarztzentrierte Versorgung
Den Krankenkassen wird eine Frist bis zum 30.06.2009 gesetzt, um Verträge mit Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte vertreten. Damit wird das eigenständige Verhandlungsmandat von Hausärzten bei der hausarztzentrierten Versorgung gestärkt.
- Sozialmedizinische Nachsorge für schwerkranke Kinder
Ein wichtiger Baustein in der Versorgung von schwerkranken Kindern ist die sozialmedizinische Nachsorge. Initiativen wie der "Bunte Kreis" bieten Familien Hilfe, wenn ihr schwerkrankes Kind aus dem Krankenhaus entlassen wird und weiter ambulant behandelt und betreut werden muss. Der bisherige Ermessensanspruch auf sozialmedizinische Nachsorge wird in einen Rechtsanspruch umgewandelt. Außerdem wird die Altersgrenze dafür von 12 auf 14 Jahre angehoben.
- Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
Zur Verbesserung des Kinderschutzes haben viele Bundesländer gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Ziel ist: die Teilnahmequoten an den Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen. Im GKV-OrgWG ist darüber hinaus vorgesehen, dass die Landesverbände der Kassen und die Ersatzkassen mit den zuständigen Stellen der Länder (z. B. Gesundheits-/ Jugendämter) Rahmenvereinbarungen schließen, um möglichst alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen.
- Enterale bzw. künstliche Ernährung
Der umstrittene Leistungsanspruch auf enterale Ernährung (vgl. "Links zum Thema") wird präzisiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erhält den Auftrag, eine neue Liste der verordnungsfähigen Produkte zur enteralen Ernährung zu erstellen. Damit wird klargestellt, welche Produkte unter welchen Voraussetzungen von der/m Ärztin/Arzt verordnet werden können.
- Hilfsmittelversorgung
Im Hilfsmittelbereich wird es künftig Empfehlungen geben, wann Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sinnvoll sind. Krankenkassen müssen zudem nicht um jeden Preis ausschreiben. Mit der Gesundheitsreform wurde geregelt, dass die Kassen nur noch Hilfsmittel der Anbieter erstatten, mit denen Verträge geschlossen worden sind. Die Übergangsfrist für diese Regelung wird von Ende 2008 auf Ende 2009 verlängert.
- Altersgrenze für Ärzte
Die Altersgrenze für Vertragsärzte wird aufgehoben. Künftig können Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auch nach Vollendung des 68. Lebensjahres ärztlich tätig sein. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass einige Praxen - in ländlichen Regionen - nicht nachbesetzt werden können. Diese Regelungen treten rückwirkend zum 01.10.2008 in Kraft.
- Quote für Psychotherapeuten
Die Mindestquote für überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte wird auf 25 Prozent festgelegt. Die neu vorgesehene bedarfsplanungsrechtliche Mindestquote für psychotherapeutisch tätige Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen, wird von 10 auf 20 Prozent erhöht (z. B. Kinder- und Jugendpsychotherapeuten). Die Quote werde damit laut Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dem Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Bevölkerung angeglichen.
- Neuregelung der Vergabebestimmungen
Für Einzelverträge der Krankenkassen gilt künftig das materielle Vergaberecht. Je nach Ausgestaltung sind die Kassen damit verpflichtet, die Verträge europaweit auszuschreiben. Die vergaberechtliche Nachprüfung erfolgt vor den Vergabekammern, die gerichtliche Überprüfung vor den Landessozialgerichten. Durch diese Regelungen sollen Unklarheiten beseitigt werden, die den Abschluss von z. B. Arzneimittel-Rabattverträgen behindert haben. Für das Gesetz stimmten 386 Abgeordnete. 164 Parlamentarier waren dagegen, zwei enthielten sich. Die Regelungen des Gesetzes, die zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen, treten bereits am 01.01.2009 in Kraft. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Infos zur beschlossenen Insolvenzfähigkeit der Kassen ab 2010 finden Sie im Teil 1/2: "Kassen erhalten neues Insolvenzrecht". Links zum Thema: Orga-Reform Teil 1/2: Kassen erhalten neues Insolvenzrecht Künstliche Ernährung: Ministerium unterliegt vor Gericht Hausarzttarife: Regierung plant Ultimatum für Kassen

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