
Arbeitgeber warnen Kassen vor Prämien-Auszahlungen In einer Handlungsempfehlung für Selbstverwalter von Krankenkassen setzt die Wirtschaft vor allem auf die Minimierung künftiger Finanzierungsrisiken im Gesundheitsfonds. Prämien und Zusatzbeiträge der Kassen böten dabei auch perspektivische Chancen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnt die gesetzlichen Krankenkassen vor einer vorschnellen Auszahlung von Prämien an Mitglieder ab 2009. Dies geht aus einer kkdirekt vorliegenden "Empfehlung für die Selbstverwaltung zur Einführung, Ausgestaltung und Handhabung des Zusatzbeitrages und der Prämienauszahlung" der Arbeitgebervereinigung hervor. Vielmehr sollten die Kassen zunächst ihre Rücklagen bis zum gesetzlich zulässigen Maximum auffüllen und den Aufbau von Pensionsrücklagen beschleunigen. Beim Zusatzbeitrag sprechen sich die Arbeitgeber für eine pauschalierte Lösung und gegen eine einkommensbezogene Berechnung aus. Dies spare Verwaltungskosten und entkopple den Beitrag von den Arbeitskosten.
Künftige Finanzierungsrisiken minimieren
"Auszahlungen sind erst vorzunehmen, wenn die Krankenkassen ihrer Verpflichtung zum Aufbau einer Rücklage zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähgikeit voll nachgekommen sind", heißt es in der Handlungsempfehlung der BDA für die Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestquote von einem Viertel einer Monatsausgabe reiche dabei nicht. Die BDA empfiehlt, "die Rücklage möglichst auf eine volle Monatsausgabe aufzufüllen, bevor Auszahlungen erfolgen". Zudem sollten Überschüsse der Kassen "vorrangig zum beschleunigten Aufbau der erforderlichen Pensionsrückstellungen" genutzt werden. Künftige Finanzierungsrisiken müssten nach Ansicht der BDA so gering wie möglich gehalten werden.
Prämien würden direkt an Mitglieder ausgezahlt
Ab kommenden Jahr werden mit dem Gesundheitsfonds alle Beitragseinnahmen der gesetzlichen Kassen zusammengefasst. Aus dem Fonds erhalten die Kassen dann pauschalierte Zuweisungen, deren Höhe sich insbesondere nach der Risikostruktur der Versicherten bemisst. Kommt eine Kasse mit diesen Zuweisungen nicht aus, muss sie einen "Zusatzbeitrag" erheben. Dieser richtet sich ausschließlich an die Mitglieder der Kasse und wird vom Arbeitgeber nicht bezuschusst. Erzielt eine Kasse dagegen Überschüsse, kann sie nach dem Prinzip der Beitragsrückerstattung Prämien direkt an ihre Mitglieder auszahlen. Damit würden Gelder, die auch von Arbeitgebern eingezahlt wurden, ausschließlich an Versicherte zurückgezahlt. Dem will die BDA offenbar entgegenwirken. Mit ihrem Vorschlag würden die "überschüssigen" Finanzmittel einer Kasse zunächst bei dieser und damit im Einflussbereich der Arbeitgeber verbleiben. Die bisherige Möglichkeit des Verwaltungsrates einer Kasse, Arbeitgeber und Mitglieder bei Überschüssen durch eine Beitragssatzsenkung zu entlasten, entfällt ab 2009. Der Beitragssatz wird künftig einheitlich für alle Kassen von der Bundesregierung festgesetzt.
Zusatzbeitrag konsequent und als Pauschale einziehen
Anders als beim Instrument der Prämienzahlung, sollte ein etwaig notwendiger Zusatzbeitrag nach Ansicht der BDA bei den Mitgliedern der Kasse konsequent eingefordert werden. Denn jeder Beitragsausfall ziehe "zwangsläufig eine weitere Anhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags zur Sicherung des erforderlichen Beitragsaufkommens nach sich". Besonderen Wert legen die Arbeitgeber darauf, dass die Erhebung des Zusatzbeitrags nicht - wie gesetzlich möglich - prozentual nach dem Einkommen, sondern als Pauschale erfolgt. Nur in diesem Fall griffe zumindest für einen Teilbereich die von den Arbeitgebern geforderte Entkoppelung des Krankenkassenbeitrags von den Arbeitskosten. Gleichfalls sei der Verwaltungsaufwand bei der Erhebung einer einkommensunabhängigen Pauschale erheblich geringer als bei lohnorientierten Beiträgen, argumentiert die BDA.
Arbeitgeber sehen Chance im Gesundheitsfonds
Perspektivisch böten aus Sicht der Arbeitgeber sowohl der Zusatzbeitrag als auch die Prämienzahlung eine "Chance". Sie gewährleisteten die Pflege von individuellen Kontodaten für alle Mitglieder einer Krankenkasse. Diese "Versicherungskonten sind notwendige Voraussetzung für eine künftige - auch im Rahmen des BDA-Gesundheitsprämienmodells erforderliche - Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags in den Bruttolohn", heißt es in dem Papier. Links zum Thema: Neue Studie: Zusatzbeitrag verzerrt Kassenwettbewerb Kassen befürchten Rekordwert für "einheitlichen Beitragssatz" Wirtschaft fordert Verzicht auf Gesundheitsfonds

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