
Qualitätsprüfung in Pflegeheimen - Schulnoten sollen Transparenz schaffen Die Spitzenorganisationen in der Pflege haben sich auf eine einheitliche Qualitätsbewertung für Heime verständigt. Diese folgt den Schulnoten und soll dadurch "alltagsverständlich" sein. Ab dem Jahr 2009 wird die Qualität der Pflegeheime über fünf Themenbereiche geprüft und mit einer Gesamtnote nach dem Schulprinzip bewertet. Dies teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Mittwoch in Berlin mit. Die Schulnoten werden von 1 für "sehr gut" bis 5 für "mangelhaft" reichen. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht und müssen zudem gut sichtbar in den Heimen ausgehängt werden. Mit dieser Neuerung sollen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfach und schnell informieren können, wie die Pflegeheime bewertet sind. Dies sei ein "transparentes und alltagsverständliches System", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz.
Bewertung ist Folge der Pflegereform
Auf die Bewertung nach Schulnoten verständigten sich nach monatelangen Verhandlungen der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen. Damit wird eine Auflage der Pflegereform umgesetzt, wonach zur Bewertung der Pflegequalität verbindliche Standards vereinbart werden müssen. Anders als in der Schule sieht die Verständigung der Spitzenorganisationen bei "mangelhaften" Leistungen (Note 5) der Heime jedoch keine direkten Sanktionen vor. Dies sei Sache der für die Heimaufsicht zuständigen Bundesländer.
Prüfkatalog des MDK umfasst 82 Kriterien
Ab Januar 2009 werden nach und nach alle Heime in Deutschland durch den MDK geprüft. Der Prüfkatalog umfasst 82 Einzelkriterien. Jeweils nach einer Prüfung werden die Ergebnisse veröffentlicht. Sie bieten nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes transparente Informationen zu folgenden Themenbereichen: - Pflege und medizinische Versorgung
- Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen
- soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
- Ergebnisse der Bewohnerbefragung
Verantwortlich für die Veröffentlichung sind die Landesverbände der Pflegekassen. Sie erfolgt bundesweit nach den gleichen Regeln. In den nächsten Wochen würde nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes z. B. den Verbraucher- und Seniorenorganisationen sowie Berufsverbänden noch die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Insgesamt gebe es in Deutschland derzeit rund 10.400 Pflegeheime mit insgesamt 677.000 Bewohnern. Links zum Thema: Kernpunkte der Pflegereform 2008 2004: Gravierende Mißstände in Pflegeheimen

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