
EuGH-Generalanwalt bestätigt deutsche Apotheken-Regelung "Apotheken-Ketten" haben in Deutschland offenbar keine Perspektive. Der EU-Generalanwalt bestätigte am Dienstag eine Regelung, wonach in Deutschland nur Pharmazeuten eine Apotheke betreiben dürfen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, sieht im deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken keinen Verstoß gegen das EU-Recht. Dies geht aus seinen am Dienstag in Luxemburg gestellten Schlussanträgen zur Vereinbarkeit entsprechender nationaler Regelungen mit dem Europarecht hervor. Der Generalanwalt stellte fest, dass die fraglichen nationalen Vorschriften zwar eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellten, da sie den Marktzugang von natürlichen oder juristischen Personen behindern, die in den betreffenden Mitgliedstaaten eine Apotheke eröffnen wollen. Sie seien jedoch im Hinblick auf den Gesundheitsschutz gerechtfertigt. Die Mitgliedstaaten könnten bestimmen, wie sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen.
Fremdbesitzverbot in neun EU-Staaten
Neben der deutschen Regelung erklärte Bot auch das italienische Fremdbesitzverbot für Apotheken für zulässig. Ähnliche Vorschriften gelten in neun weiteren EU-Staaten. Die Stellungnahme des Generalanwalts ist für den Gerichtshof nicht verbindlich, häufig folgen die Richter aber seiner Empfehlung. Das Urteil wird für das Frühjahr erwartet.
Apotheker und Pharma-Industrie begrüßen Anträge
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sieht sich durch Bots Empfehlung bestätigt. "Der Generalanwalt hat sensibel die außergewöhnliche heil-und freiberufliche Verantwortung des Apothekers gewürdigt. Damit setzt sich der Generalanwalt auch für die besonderen Interessen und das Schutzbedürfnis der Patienten ein", erklärte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Auch die Pharma-Industrie begrüßte die Stellungnahme des EU-Generalanwalts. Die inhabergeführte Apotheke sei "Garant für unabhängige Beratung und Therapiequalität", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, Henning Fahrenkamp.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) betonte bereits vor den Schlussanträgen des EU-Generalanwalts, dass die Bundesregierung am Fremdbesitzverbot festhalten wolle (vgl. "Links zum Thema"). Links zum Thema: Weitere Informationen zum Fremdbesitz für Apotheken

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