
Kassen gegen Anerkennung von Tabaksucht als Krankheit Die gesetzlichen Kassen sehen keinen Handlungsbedarf zur Anerkennung von Tabaksucht als Krankheit - ein besonderer Vergütungsrahmen für Ärzte sei damit nicht notwendig. Sowohl der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch der Bundesverband der Ortskrankenkassen haben am Dienstag die Forderung der Bundesärztekammer (BÄK) abgelehnt, Tabakabhängigkeit als Krankheit einzustufen. Gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die BÄK am Montag im Zuge einer Expertenanhörung zur Tabak- und Alkoholprävention gefordert, die Tabaksucht als Krankheit anzuerkennen und zu deren Behandlung entsprechende vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu schaffen. Es gehe nicht um ein "Lifestyle-Problem", das durch reine Willensanstrengungen oder Gruppengespräche zu beheben wäre, so die Kammer.
Kassen verweisen auf Beratung und Vorsorge
"Wir sehen hier keinen besonderen Vergütungsbedarf", sagte der Sprecher des Spitzenverbandes der Kassen, Florain Lanz, der "Frankfurter Rundschau" (Dienstag). "Beratungsgespräche rund ums Rauchen gehören selbstverständlich zu den Kernaufgaben insbesondere der Hausärzte. Sie werden innerhalb bestehender Pauschalen vergütet." Lanz verwies darauf, dass die Kassen sich bei dem Thema bereits sehr engagierten, indem sie regelmäßige Gesundheits-Checks sowie Spezialprogramme zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes finanzierten. Auch Michael Ihly von der Techniker Krankenkasse (TK) in Hamburg betonte gegenüber stern.de die bereits bestehende Raucherprävention. Als politischen Schnellschuss ohne weitere Substanz bezeichnete der Sprecher des AOK-Bundesverbandes, Udo Barske, die Forderung der BÄK gegenüber stern.de. "Für uns ist die Forderung viel zu schwammig. Um Folgen abwägen zu können, was eine solche Änderung für die Kassenlandschaft bedeutet, müssen wir wesentlich mehr Angaben haben als von der Ärztekammer bisher vorliegen", meinte Barske. Bisher wisse niemand, ab wann ein Raucher zum Beispiel als süchtig gelte. Links zum Thema: BÄK: Tabaksucht soll als Krankheit anerkannt werden

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