
Pendlerpauschale: Erstattung von Kassenbeiträgen möglich Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale kann in bestimmten Fällen eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen nach sich ziehen. Laut AOK-Bundesverband könnte dies Kosten in Millionenhöhe verursachen. Als Folge der neuen Rechtslage zur Pendlerpauschale drohen den Krankenkassen nach Recherchen der Nachrichtenagentur ddp zum Jahresende Fehlbeträge in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro. Dies berichtet das Magazin "Focus". Die Einbußen seien eine direkte Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), nachdem die Pauschale rückwirkend wieder vom ersten Kilometer an gilt. In Folge könnten Arbeitgeber und viele Arbeitnehmer bestimmte Sozialversicherungsbeiträge für 2008 zurückfordern, schreibt das Magazin unter Berufung auf die Bonner Steuerberaterin Susanne Glaeske.
Urteil bringt rückwirkende Abgabenersparnis
Nach Schätzung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft zahlen gut 80 Prozent der Mittelständler Kilometerzuschüsse an ihre Beschäftigten. Die Kilometerpauschalen für den Weg zur Arbeit waren bis Ende 2006 besonders lukrativ. Statt die Fahrten zur Arbeit mit 30 Cent je Kilometer beim Finanzamt geltend zu machen, erhielten Arbeitnehmer eine Pauschale von der Firma (beispielsweise 30 Cent), und zwar steuer- und abgabenfrei. Im Gegenzug musste der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent Steuern auf die Zuschüsse zahlen. Seit Anfang 2007 geht dies nicht mehr. Seither müssen Arbeitgeber für die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstätte Steuern und Sozialabgaben auf die von ihnen gezahlten Zuschüsse entrichten. Für das Jahr 2008 jedoch können diese Abgaben dem Bericht nach wieder zurückgefordert werden. Voraussetzung dazu sei, dass die Firmen rückwirkend die Pauschalsteuer von 15 Prozent zahlten. Die Unternehmen erhielten dann ihren Arbeitgeberanteil zurück, die Mitarbeiter ihre Lohnsteuern und Sozialabgaben. Bei einem durchschnittlichen verdienenden Arbeitnehmer könnten allein bei den Sozialabgaben rund 250 Euro zusammenkommen, schreibt das Magazin. Zusammen dem Arbeitgeberanteil gingen den Krankenkassen in einem solchen typischen Fall rund 500 Euro verloren.
Rückabwicklung könnte in die Millionen gehen
Wie viele Fälle dies betrifft, sei nicht exakt bekannt. Ein Sprecher des AOK-Bundesverbands betonte dem Bericht nach, zu dem Problem lägen der Kasse keine Daten vor. Die Zahl der Rückabwicklungen könnte aber leicht in die Millionen gehen. Links zum Thema: Special zur Gesundheitsreform - was ändert sich 2009?

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