
EuGH berät über "Fremdbesitzverbot" bei Apotheken Ob künftig auch Nicht-Apotheker eine Apotheke besitzen dürfen, beschäftigt derzeit den Europäischen Gerichtshof. Gesundheitsministerin Schmidt will den so genannten "Fremdbesitz" in Deutschland verhindern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg berät am 16.12.2008 über die Vereinbarkeit des in Deutschland geltenden "Fremdbesitzverbots" bei Apotheken mit dem europäischen Recht. Als Fremdbesitz bezeichnet man die Inhaberschaft einer Apotheke durch einen Nicht-Apotheker. Der Fremdbesitz gilt damit als Voraussetzung für so genannte Apothekenketten. Apotheker selbst dürfen in Deutschland seit 2004 maximal drei Apotheken führen.
Ulla Schmidt will keine Apothekenketten
Im Vorfeld der Beratungen des EuGH hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine Änderung der deutschen Rechtslage erneut abgelehnt: "Ich habe mich immer für die vom Inhaber geführten Apotheken ausgesprochen, weil ich glaube, dass die Versorgung bei denen gut aufgehoben ist. Wir wollen die Apothekenketten nicht", sagte die Ministerin der "Apotheken Umschau" (15.12.2008). Zugleich machte die Bundesgesundheitsministerin nach Angaben des Blatts im Interview deutlich, dass es - ganz gleich wie das Urteil des EuGH ausfällt - durchaus Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht gibt: "Wenn der Europäische Gerichtshof anders entscheidet, dann werden wir uns über die gesetzliche Umsetzung unterhalten müssen, damit die wohnortnahe Versorgung und Beratung bestehen bleibt". Das Urteil des EuGH zum deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken wird für Frühjahr 2009 erwartet. Links zum Thema: Urteil: Drogeriemärkte dürfen Arzneimittel ausgeben Apotheken werden für immer mehr zum Arztersatz

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