
Regierung: Rentner durch Einheitsbeitrag nicht überproportional belastet Mehr als die Hälfte aller gesetzlich versicherten Rentner zahlen künftig weniger oder maximal 0,1 Prozent ihrer Rente mehr an die Krankenkassen. Die Bundesregierung weist eine "besondere Belastung" der Rentner deutlich zurück. Rentner werden von steigenden Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der möglichen Erhebung von Zusatzbeiträgen infolge der Einführung des Gesundheitsfonds ab Januar 2009 nicht überproportional belastet. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine "Kleine Anfrage" der Fraktion "Die Linke" im Bundestag (BT 16/10992). Die Linke hatte in ihrer Anfrage unterstellt, dass Rentner durch die Anhebung der Beitragslast in besonderer Weise betroffen seien, da sie von der zeitgleich in Kraft tretenden Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent nicht profitierten.
Regierung: Rentner eher unterdurchschnittlich belastet
Laut Bundesregierung sei eine "besondere Belastung" der Rentner durch den einheitlichen Beitragssatz unzutreffend. Sie verweist darauf, dass rund 70 Prozent aller Rentner in Krankenkassen mit einem auch aktuell überdurchschnittlichen Beitragssatz versichert sind. Obwohl sich der GKV-Beitrag ab Januar 2009 um durchschnittlich 0,6 Prozentpunkte erhöht, zahlen etwa 56 Prozent aller Rentner im kommenden Jahr entweder weniger oder maximal 0,1 Prozent von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Bei weiteren 30 Prozent aller Rentner liege die Belastung zwischen 0,1 Prozentpunkten und 0,5 Prozentpunkten.
Höherer Finanzierungsanteil der Rentner notwendig
Mit ihrer Antwort stellte die Bundesregierung zudem klar, dass auch die Erhebung des vollen Beitragssatzes auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge notwendig sei. Hierdurch konnte erreicht werden, dass Rentner nunmehr rund 50 Prozent der Leistungsausgaben, die sie verursachen, durch eigene Beitragszahlungen decken. Dieser Deckungsanteil war 2001 auf unter 43 Prozent abgesunken. Die Erhebung des vollen Beitragssatzes auf Betriebsrenten hätte damit zur Verhinderung einer übermäßigen Belastung der erwerbstätigen GKV-Mitglieder beigetragen und sei zur Stärkung der Solidarität zwischen den Generationen notwendig gewesen.
Kein Zusammenhang mit Arbeitslosenversicherung
Ein Zusammenhang zwischen den Beiträgen zur Krankenversicherung einerseits und den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung andererseits bestehe nach Angaben der Bundesregierung nicht. Die Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung richteten sich vor allem nach dem Risiko, arbeitslos zu werden. Da die Rentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten, wurden sie zum einen durch den Anstieg des Beitragssatzes in den frühen 90iger Jahren nicht belastet und könnten demzufolge durch das Absinken dieses Beitragssatzes im Jahr 2009 auch nicht entlastet werden.
Regierung: Voller Pflegebeitrag für Rentner gerecht
Die volle Beitragslast der Rentner zur Pflegeversicherung wurde zur Entlastung des Haushalts der Rentenversicherung und damit gleichzeitig zur Entlastung der Beiträge der Beschäftigten zur Rentenversicherung eingeführt. Da Rentner überwiegende Empfänger der Leistungen der Pflegeversicherung sind, stellt auch diese Entscheidung einen Beitrag zur Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Generationen dar. In diesem Zusammenhang sei festzustellen, dass heutigen Rentnern mit der Pflegepflichtversicherung umfangreiche Leistungen zur Verfügung stünden, zu deren Finanzierung sie selbst aber nur über einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum beigetragen hätten. Zu berücksichtigen sei auch, dass die Arbeitnehmer einen Teil der Finanzierungslast der Pflegeversicherung mit der Streichung des Buß- und Bettages als Feiertag "bezahlt" hätten.
Rentner überwiegend bei den AOKn versichert
Die zahlenmäßig meisten Rentner sind mit 7,2 Millionen Mitgliedern in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) oder 40,8 Prozent aller Mitgliedschaften bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) versichert, gefolgt von den Angestellten Ersatzkassen mit rund 5,1 Millionen KvdR-Mitgliedern (Anteil 31,5 Prozent). Die Betriebskrankenkassen (BKK) haben rund 2,4 Millionen KvdR-Mitglieder (Anteil 24,2 Prozent). Rund 800.000 KvdR-Mitglieder sind bei den Innungskrankenkassen IKK (KvdR-Anteil 17,8 Prozent) und rund 900.000 bei der Knappschaft versichert (KvdR-Anteil 67,2 Prozent). Bei den Arbeiter-Ersatzkassen sind 250.000 KvdR-Mitglieder versichert (Anteil 21,3 Prozent). Innerhalb der Kassenarten - insbesondere bei Betriebs- und Innungskrankenkassen - weisen die Rentneranteile laut Bundesregierung z. T. erhebliche Unterschiede auf. Links zum Thema: Koalition einigt sich auf einheitlichen Beitragssatz ab 2009 Urteil: Voller Beitragssatz auf Betriebsrenten zulässig

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