AOK-Bundesverband eGbR|24.11.2023
STATEMENT
Hoyer zu Bundesrats-Beschluss: Schlechte Nachricht für Patienten und Krankenhäuser
Berlin (kkdp)·Mit einer knappen Mehrheit hat der Bundesrat heute zum Krankenhaustransparenzgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer:
"Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses ist der Prozess zur Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes erst einmal gestoppt worden. Das ist zunächst eine schlechte Nachricht für die Patientinnen und Patienten, denn die Intention des Gesetzes, mehr Transparenz über die Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Krankenhäusern zu schaffen, ist richtig und wichtig.
Bemerkenswert ist, dass die Länder damit ein Gesetz aufhalten, das auch eine beschleunigte Auszahlung der Pflegebudgets vorsieht - und das, obwohl die Rufe der Krankenhäuser nach einer Sicherung ihrer Solvenz immer lauter werden.
Die heute von den Ländern im Bundesrat geforderten zusätzlichen Finanzspritzen für die Krankenhäuser sind dazu keine Alternative. Sie hätten eine zusätzlichen Beitragsanstieg um mindestens 0,3 Beitragssatzpunkte im Jahr 2024 zur Folge. Das ist angesichts der ohnehin steigenden Belastungen für die Beitragszahlenden nicht vertretbar.
Wir hoffen, dass sich die Beteiligten nun schnell auf einen Kompromiss einigen, der den sinnvollen Ansatz des Gesetzes nicht verwässert und die Solvenz der bedarfsnotwendigen Klinken zeitnah absichert, ohne die Versicherten und Arbeitgeber zusätzlich zu belasten."
"Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses ist der Prozess zur Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes erst einmal gestoppt worden. Das ist zunächst eine schlechte Nachricht für die Patientinnen und Patienten, denn die Intention des Gesetzes, mehr Transparenz über die Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Krankenhäusern zu schaffen, ist richtig und wichtig.
Bemerkenswert ist, dass die Länder damit ein Gesetz aufhalten, das auch eine beschleunigte Auszahlung der Pflegebudgets vorsieht - und das, obwohl die Rufe der Krankenhäuser nach einer Sicherung ihrer Solvenz immer lauter werden.
Die heute von den Ländern im Bundesrat geforderten zusätzlichen Finanzspritzen für die Krankenhäuser sind dazu keine Alternative. Sie hätten eine zusätzlichen Beitragsanstieg um mindestens 0,3 Beitragssatzpunkte im Jahr 2024 zur Folge. Das ist angesichts der ohnehin steigenden Belastungen für die Beitragszahlenden nicht vertretbar.
Wir hoffen, dass sich die Beteiligten nun schnell auf einen Kompromiss einigen, der den sinnvollen Ansatz des Gesetzes nicht verwässert und die Solvenz der bedarfsnotwendigen Klinken zeitnah absichert, ohne die Versicherten und Arbeitgeber zusätzlich zu belasten."
Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Kai Behrens, Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
Mobil 0152 015 630 42
presse@bv.aok.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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