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Sozialgericht Berlin|31.07.2015

PRESSEMITTEILUNG

Trotz langer Wartezeiten: Kassenpatienten können nur im akuten Notfall auf private Psychotherapie ausweichen

Berlin·Auch im Notfall darf ein gesetzlich Krankenversicherter eine nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Psychotherapeutin nur dann in Anspruch nehmen, wenn er auf eine Akutbehandlung angewiesen...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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