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VIACTIV Krankenkasse|18.01.2016

PRESSEMITTEILUNG

Von Zuzahlungen befreien lassen

Bochum·Zuzahlungen müssen grundsätzlich alle gesetzlich Krankenversicherten leisten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Höhe der Zuzahlungen hat der Gesetzgeber auf 10 Prozent des Abgabepreises festgesetzt....

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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