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Bundessozialgericht|20.04.2016

PRESSEMITTEILUNG

Leistungen der Verhinderungspflege können auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz gezahlt werden

Kassel·Der 14-jährige pflegebedürftige Kläger machte mit seiner Familie Urlaub in der Schweiz. Während die Mutter des Klägers, die ihn ansonsten pflegt, Ski fuhr, übernahm der mitreisende Großvater stundenweise...

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