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Bundesamt für Soziale Sicherung|24.05.2016

PRESSEMITTEILUNG

Bundesversicherungsamt begrüßt Aktienquote für Altersrückstellungen der gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungsträger

Bonn·Anlage von Betriebsmitteln oder Rücklagen in Aktien weiterhin unzulässig / Das Bundesversicherungsamt (BVA) begrüßt die von der Bundesregierung vorgesehene Gesetzesänderung, die die Möglichkeit für die...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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