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Minijobs und Gleitzone (Midijobs)
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Infos zu geringfügigen Beschäftigungen ("Minijobs")
Infos zu Jobs innerhalb der Gleitzone ("Midijobs")
Seit Januar 2013: Neue Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs
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Gleitzone
Wer monatlich zwischen € 450,01 und € 850,00 verdient (2012: € 400,01 und € 800,00), muss weniger Beiträge zahlen. Grund: In dieser "Gleitzone" unterliegt nur ein Teil des Entgelts der Beitragspflicht. Errechnen Sie hier die genauen Beiträge:
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Berechnungsdaten
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Arbeitsentgelt
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,
€ brutto
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gezahlt für 1
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Berechnung für 2
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Beitragssatz KV 3
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Beitragssatz PV
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automatisch
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Zusatzbeitrag PV 4
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(wg. Kinderlosigkeit)
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Beitragssatz RV
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automatisch
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Beitragssatz AV
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automatisch
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Bundesland
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Gleitzone RV 5
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ja nein
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Insolvenzgeldumlage 6
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automatisch
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Übergangsregelung
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für 2013 und 2014 7
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Beschäftigung bestand bereits am 31.12.2012
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Mehrfachbeschäftigte
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Ggf. weitere Entgelte 8
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,
€ brutto/Monat
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1 Teilmonate
Wird die Beschäftigung z. B. am 15.09. aufgenommen, wird das Entgelt im September für 16 Tage gezahlt (15.09. bis 30.09.).
2 Berechnungszeitraum
Bitte wählen Sie hier den Zeitraum aus, in den die zu berechnenden Beiträge fallen.
3 Beitragssatz Krankenversicherung
Der ermäßigte Beitragssatz gilt, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht (Info).
4 Zusatzbeitrag Pflegeversicherung
"Kinderlose" zahlen in der Pflegeversicherung seit 01.01.2005 einen Zusatzbeitrag. Dieser ist vom Versicherten alleine zu zahlen (Ausnahme: Rentner, die vor 1940 geboren sind, sowie Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 23).
5 Hinweis zur "Gleitzone RV"
Bitte markieren Sie hier nur dann "nein", wenn Sie einen Antrag auf Berechnung der Rentenbeiträge aus dem vollen Arbeitsentgelt (zwecks Beibehalt der Rentenansprüche) gestellt haben. Die Gleitzonenberechnung gilt dann nicht für die RV.
6 Insolvenzgeldumlage
Seit 01.01.2009 sind die Krankenkassen für den Einzug der Insolvenzgeldumlage zuständig (zuvor die Unfallversicherung). Ihre Höhe wird per Rechtsverordnung festgelegt.
7 Übergangsregelungen ab 2013 bis Ende 2014
Für die Berechnungszeiträume 2013 und 2014 gelten Übergangsregelungen zur Anwendung der Geitzone.
8 Weitere Entgelte (Mehrfachbeschäftigte)
Im Rahmen der Gleitzonenregelung werden alle Entgelte zusammengerechnet, die aus "versicherungspflichtigen" Beschäftigungen erzielt werden (mehr Infos).
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