
Mobil Krankenkasse
Mehrleistung
Kompressionstherapie
Wir beteiligen uns an den Mehrkosten von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (Kompressionsstrümpfe, Strumpfhosen, Schwangerschaftsleibbinde) und wir erstatten für diese zusätzliche Leistung während der Schwangerschaft einmalig 80 % des Rechnungsbetrags, maximal jedoch 20,00 Euro pro Rechnung.
Autor: Mobil Krankenkasse

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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