mkk - meine krankenkasse
Mehrleistung
Homöopathie
Die Homöopathie ist bei allen Krankheiten einsetzbar, die keiner chirurgischen Behandlung bedürfen. Bei einer Behandlung chronischer Erkrankungen wird durch eine ausführliche ein- bis zweistündige Fallaufnahme ein möglichst exaktes Bild der Krankheit in allen Facetten des körperlich-seelisch-geistigen Seins des Erkrankten erstellt. Dieses Bild wird in Ähnlichkeit mit der Wirkung eines homöopathisch geprüften Arzneimittels gesetzt.
Teilnahmevoraussetzung:
Die Teilnahme der Versicherten erfolgt durch Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung bei einem der teilnehmenden Ärzte. Sie erfahren bei der mkk - meine krankenkasse, welche Ärzte an dem Selektivvertrag Homöopathie teilnehmen.
Kostenzuschuss:
Die Erstattung erfolgt durch die mkk - meine krankenkasse zu 100 %. Nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung erhält der Teilnehmer die ärztliche Leistung ohne Zuzahlung.
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Kostenzuschuss:
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Autor: mkk - meine krankenkasse
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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