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KKH Kaufmännische Krankenkasse


Mehrleistung

Hebammenrufbereitschaft

Babys halten sich bei der Geburt nicht an einen Zeitplan oder an die Arbeitszeiten von Hebammen. Damit Ihre auch wirklich zur Stelle ist, wenn es losgeht, können Sie mit ihr eine Rufbereitschaft vereinbaren. Diese wird in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Trotzdem müssen Sie nicht darauf verzichten, wenn Sie bei uns versichert sind.

Ab der 37. Schwangerschaftswoche übernehmen wir einmalig je Schwangerschaft die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme oder eines Entbindungspflegers bis zu einer Höhe von 250 €. Dafür benötigen wir nur die Rechnung.

Autor: KKH Kaufmännische Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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