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BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN


Mehrleistung

Professionelle Zahnreinigung

Die BKK W&F erstattet Versicherten die Kosten professioneller Zahnreinigungen beim Wunschzahnarzt im Rahmen des Mehrleistungsbudgets Zähne bis zur Höhe von 150 Euro pro Kalenderjahr (maximal 100 € für die erste Behandlung).

Voraussetzung:

Der Betrag wurde noch nicht über die im Rahmen des Budgets alternativ ebenfalls möglichen Mehrleistungen ausgeschöpft:
- Mehrkosten für Zahnfüllungen (nach § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V, erbracht von zugelassenem Zahnarzt
- Vollnarkose und Lachgas-Sedierung (nur bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen, und nur wenn keine Kassenleistung nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses)
- 3D-Röntgen (DVT) (nur bei einem kieferchirurgischen Eingriff)
- Fissuren-Versiegelung der Prämolaren (vordere Backenzähne) (nur kariesfreie Zähne, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Glattflächenversiegelung vor Brackets (nur bei einer von uns nach § 29 SGB V bezahlten Zahnspange, vor Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Festsitzender Frontzahnretainer inkl. Reparaturen (siehe eigene Bedingungen)
- Zweite Zahnsteinentfernung im Kalenderjahr
- Kariesinfiltration

Nehmen Sie an unserem besonderen Versorgungsvertrag mit unserem Kooperationspartner DentNet teil, erhalten Sie zusätzlich jedes Jahr in teilnehmenden Praxen eine kostenfreie Zahnreinigung.

Autor: BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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