
Pronova BKK
Mehrleistung
Vorsorgekuren
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden wie folgt bezuschusst:
- die Kosten der kassenärztlichen Behandlung durch einen zugelassenen Badearzt (Abrechnung erfolgt direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit uns)
- die Kosten der Anwendungen, wie z.B.: Maßnahmen der Physikalischen Therapie einschließlich Massage, Fangopackungen und ortsgebundene Kurmittel, wie Bäder in Heilquellen sowie Bewegungs- und Entspannungsübungen (Abrechnung erfolgt vom Leistungserbringer direkt mit uns)
- ein Zuschuss zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Fahrtkosten, Verpflegung, Kurtaxe) in Höhe von pauschal 100,00 €.
Bei chronisch kranken Kleinkindern bis zum 6. Lebensjahr beträgt der Zuschuss 25,00 € je Kalendertag. (Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme vom Kunden / Kundin mit uns abgerechnet)
- die Kosten der kassenärztlichen Behandlung durch einen zugelassenen Badearzt (Abrechnung erfolgt direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit uns)
- die Kosten der Anwendungen, wie z.B.: Maßnahmen der Physikalischen Therapie einschließlich Massage, Fangopackungen und ortsgebundene Kurmittel, wie Bäder in Heilquellen sowie Bewegungs- und Entspannungsübungen (Abrechnung erfolgt vom Leistungserbringer direkt mit uns)
- ein Zuschuss zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Fahrtkosten, Verpflegung, Kurtaxe) in Höhe von pauschal 100,00 €.
Bei chronisch kranken Kleinkindern bis zum 6. Lebensjahr beträgt der Zuschuss 25,00 € je Kalendertag. (Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme vom Kunden / Kundin mit uns abgerechnet)
Autor: Pronova BKK

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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