
BKK Scheufelen
Mehrleistung
Osteopathie
Die BKK Scheufelen erstattet die Kosten für Osteopathiebehandlungen in folgendem Umfang und unter den folgenden Voraussetzungen:
Dem Versicherten werden die ihm privat in Rechnung gestellten Kosten für Osteopathiebehandlungen im Bereich der Heilmittel
erstattet.
Der Anspruch auf Erstattung besteht je Kalenderjahr für 6 Sitzungen bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 40 Euro je Sitzung.
Erstattungsfähig sind Behandlungen welche
- durch Ärzte erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt,
- durch Heilpraktiker mit der Ausbildung zum Physiotherapeut die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt, erfolgen.
Dem Versicherten werden die ihm privat in Rechnung gestellten Kosten für Osteopathiebehandlungen im Bereich der Heilmittel
erstattet.
Der Anspruch auf Erstattung besteht je Kalenderjahr für 6 Sitzungen bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 40 Euro je Sitzung.
Erstattungsfähig sind Behandlungen welche
- durch Ärzte erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt,
- durch Heilpraktiker mit der Ausbildung zum Physiotherapeut die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt, erfolgen.
Autor: BKK Scheufelen

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.