
BAHN-BKK
Mehrleistung
Hebammenrufbereitschaft
Die BAHN-BKK unterstützt werdende Eltern mit einem Zuschuss zur Hebammenrufbereitschaft.
Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft von bis zu 250 Euro. Dieser Betrag deckt alle erforderlichen Rufbereitschaftseinsätze ab.
Hebammenrufbereitschaft bedeutet, dass die Hebamme bzw. das Hebammenteam einer zugelassenen Hebamme in der Regel von der 38. bis zur 42. Schwangerschaftswoche zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Wochenenden und Feiertagen für die Schwangere telefonisch erreichbar ist und ihr in dieser Phase jederzeit und in vollem Umfang zur Verfügung steht. Ist die Rufbereitschaft
der Hebamme beispielsweise durch eine andere Geburt eingeschränkt, organisiert die Hebamme eine Vertretung. Zur Erstattung der Kosten benötigt die BAHN-BKK die Originalrechnung der Hebamme.
Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft von bis zu 250 Euro. Dieser Betrag deckt alle erforderlichen Rufbereitschaftseinsätze ab.
Hebammenrufbereitschaft bedeutet, dass die Hebamme bzw. das Hebammenteam einer zugelassenen Hebamme in der Regel von der 38. bis zur 42. Schwangerschaftswoche zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Wochenenden und Feiertagen für die Schwangere telefonisch erreichbar ist und ihr in dieser Phase jederzeit und in vollem Umfang zur Verfügung steht. Ist die Rufbereitschaft
der Hebamme beispielsweise durch eine andere Geburt eingeschränkt, organisiert die Hebamme eine Vertretung. Zur Erstattung der Kosten benötigt die BAHN-BKK die Originalrechnung der Hebamme.
Autor: BAHN-BKK

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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