
BKK exklusiv
Mehrleistung
professionelle Zahnreinigung (PZR)
Für alle Versicherten ab dem 18. Lebensjahr zahlt die BKK exklusiv einen Zuschuss in Höhe von 60,00 Euro je professioneller Zahnreinigung für bis zu zwei Behandlungen im Kalenderjahr, insgesamt 120,00 Euro.
Die Zahnärzte sind verpflichtet, Ihnen für diese Privatleistung eine spezifizierte Rechnung nach der Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) zu erstellen. Legen Sie uns diese Rechnung bitte vor.
Wir erstatten Ihnen dann umgehend den entsprechenden Zuschuss. Die BKK exklusiv nimmt dabei keine Anrechnung auf eine der vielen anderen Extraleistungen vor.
Die Zahnärzte sind verpflichtet, Ihnen für diese Privatleistung eine spezifizierte Rechnung nach der Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) zu erstellen. Legen Sie uns diese Rechnung bitte vor.
Wir erstatten Ihnen dann umgehend den entsprechenden Zuschuss. Die BKK exklusiv nimmt dabei keine Anrechnung auf eine der vielen anderen Extraleistungen vor.
Autor: BKK exklusiv

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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