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KKH Kaufmännische Krankenkasse


Mehrleistung

Haushaltshilfe

Wir übernehmen die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Führung des Haushalts wegen eines Krankenhausaufenthaltes, einer ambulanten oder stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme oder bei häuslicher Krankenpflege nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und niemand Ihren Haushalt weiterführen kann.

KKH Mehrleistung
Benötigen Sie wegen einer Erkrankung eine Haushaltshilfe, erstatten wir Ihnen als KKH Mehrleistung auch die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe oder den anlässlich der Haushaltshilfe entstandenen Verdienstausfall Ihres Ehepartners im angemessenen Rahmen. Dieser zusätzliche Anspruch besteht für 10 Tage im Kalenderjahr, jeweils für 4 Stunden täglich. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt und niemand den Haushalt weiterführen kann. Bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe ist die gesetzliche Zuzahlung zu leisten.

Autor: KKH Kaufmännische Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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