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Techniker Krankenkasse


Mehrleistung

Hebammen-Rufbereitschaft

Die TK übernimmt die Kosten für die sogenannte Hebammen-Rufbereitschaft. Diese Leistung wird grundsätzlich als Pauschale berechnet. Die TK erstattet die Kosten bis zu einem Betrag von 250 Euro. Dazu muss die Schwangere lediglich die Rechnung der Hebamme im Original bei der TK einreichen.

Autor: Techniker Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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