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energie-BKK


Besondere Versorgungsform

Hautkrebsscreening

Die Gesundheit unserer Versicherten liegt uns sehr am Herzen, deshalb übernehmen wir die Kosten für ein Hautkrebsscreening schon ab dem 15. Lebensjahr! Zum Vergleich, der gesetzliche Standard gibt das Alter von 35 Lebensjahren vor. Sie können kostenfrei diese Untersuchung alle zwei Jahre durchführen lassen inklusive der Auflichtmikroskopie.

Vertragspartner der energie-BKK:
BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Bayern
Züricher Str. 25, 81476 München,

Die Versorgungsform wird angeboten in:

Bundesweit

Autor: energie-BKK

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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