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BERGISCHE KRANKENKASSE


Mehrleistung

Schutzimpfungen § 20i SGB V, Reiseschutzimpfungen

Schützen Sie sich und Ihre Familie bestmöglich. Die BERGISCHE übernimmt alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen nach § 17 der Satzung der BERGISCHEN - dazu gehören auch die Reiseimpfungen und die Grippeschutzimpfung.
Die BERGISCHE übernimmt für versicherte Personen, die das 18. aber nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für Impfungen gegen das HPV Humane Papillomvirus.

Autor: BERGISCHE KRANKENKASSE

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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