Mobil Krankenkasse
Mehrleistung
Hebammenrufbereitschaft
Schwangere Versicherte können eine 24-stündige Rufbereitschaft ab 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis zur Geburt ihrer Hebamme in Anspruch nehmen, sofern eine außerklinische- oder eine Beleggeburt mit 1:1 Betreuung im Sinne der Hebammenvergütungsvereinbarung vereinbart ist.
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, höchstens 250,00 Euro je Geburt.
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, höchstens 250,00 Euro je Geburt.
Autor: Mobil Krankenkasse
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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