BKK ProVita
Mehrleistung
Hebammen-Rufbereitschaft
Damit die Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen ständig für Sie abrufbereit ist, wird zwischen Ihnen und der Hebamme eine Rufbereitschaft vereinbart.
Für die Rufbereitschaft berechnet die Hebamme eine Pauschale. Die BKK ProVita erstattet Ihnen die Kosten, die für die Rufbereitschaft einer Hebamme entstehen, bis zu maximal 250 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.
Für die Rufbereitschaft berechnet die Hebamme eine Pauschale. Die BKK ProVita erstattet Ihnen die Kosten, die für die Rufbereitschaft einer Hebamme entstehen, bis zu maximal 250 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.
Autor: BKK ProVita
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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