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BERGISCHE KRANKENKASSE


Wahltarif

Wahltarif Krankengeld

Wahltarif Krankengeld
Mit dem Wahltarif Krankengeld haben hauptberuflich Selbständige oder unständig Beschäftigte die Möglichkeit einer individuellen Absicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ab Tag 43.

Gesetzliches Krankentagegeld, plus

Krankentagegeld kalendertäglich von 10 € bis 50 € (Selbstständige, unständig Beschäftigte)
Krankentagegeld kalendertäglich von 10 € bis 90 € (Künstler, Publizisten)
Krankentagegeld vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Ohne Gesundheitsprüfung
Ohne Risikozuschläge
Teilnahme am Tarif zu jedem Monatsbeginn möglich
Niedrige Prämien: Ab 5 € monatlich (Künstler) oder 10 € monatlich (Selbstständige)

Hauptberuflich Selbstständige oder unständig Beschäftigte können das gesetzliche Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz dazu wählen. Es gilt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Maximal erhalten Sie 120,75 € pro Kalendertag (2024), falls keine höhere Absicherung gewählt wurde.

Wahltarif der BERGISCHEN
Ihre Einkünfte liegen über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50 € (2020)? Dann können Sie das finanziell mit dem Wahltarif der BERGISCHEN absichern: In jeweils 10-€-Schritten bis zu 50 € kalendertäglich, zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld:

Krankengeld +10 € täglich für 10 € monatlich (Prämie des Wahltarifs)
Krankengeld +20 € täglich für 20 € monatlich
Krankengeld +30 € täglich für 30 € monatlich
Krankengeld +40 € täglich für 40 € monatlich
Krankengeld +50 € täglich für 50 € monatlich

Zusammen dürfen das gesetzliche Krankengeld und das Wahltarifkrankengeld nicht höher als 70 % Ihres Bruttoeinkommens sein.

Kosten für Künstler und Publizisten
Als Künstler oder Publizist erhalten Sie Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Erkrankung. Um sich Krankengeld bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu sichern, haben Sie folgende Möglichkeit:

Sie wählen die Höhe des täglichen Krankentagegeldes in jeweils 10-€-Schritten bis maximal 90 €, zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld. Allerdings können Sie nicht mehr als das während der Krankheit entfallende Netto absichern.

Krankengeld +10 € täglich für 5 € monatlich (Prämie des Wahltarifs)
Krankengeld +20 € täglich für 10 € monatlich
Krankengeld +30 € täglich für 15 € monatlich
Krankengeld +40 € täglich für 20 € monatlich
Krankengeld +50 € täglich für 25 € monatlich
Krankengeld +60 € täglich für 30 € monatlich
Krankengeld +70 € täglich für 35 € monatlich
Krankengeld +80 € täglich für 40 € monatlich
Krankengeld +90 € täglich für 45 € monatlich

Wahltarifkrankengeld nicht höher als 70 % Ihres Bruttoeinkommens sein. Der Tarif kann grundsätzlich zum jeweils 1. eines Monats gewählt werden.

Wichtig für Selbständige und unständig Beschäftigte: Voraussetzung für die Absicherung mit einem höheren und/oder früheren Krankengeld ist stets die Wahl des gesetzlichen Krankengelds, quasi als Basis. Sollten Sie auch das gesetzliche Krankengeld noch nicht gewählt haben, können Sie dies hiermit nachholen. Künstler und Publizisten haben hingegen "automatisch" Krankengeld ab dem 43. Tag.

Der Gesetzgeber gibt vor, dass die Bindungsfrist für einen Wahltarif 3 Jahre beträgt. Der Tarif löst zudem eine Bindungsfrist der Mitgliedschaft bei der BERGISCHEN aus. Das bedeutet, dass der Wechsel zu einer anderen Kasse über die Laufzeit des Wahltarifs nicht möglich ist.

Die Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten. Ein Sonderkündigungsrecht vor Ablauf der Laufzeit besteht in besonderen Härtefällen, beispielsweise bei Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder im Fall einer Privatinsolvenz. Erfolgt keine Tarifkündigung, so verlängern sich der Tarif und die Bindungsfrist um ein weiteres Jahr.

Künstler und Publizisten siehe Hinweise Web-Site

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die BERGISCHE aus.

Autor: BERGISCHE KRANKENKASSE

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Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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