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BKK VDN


Mehrleistung

Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bis 26 Jahre (ab 01.07.2023) wird im Rahmen der Kostenerstattung übernommen. Die Erstattung erfolgt nach vollständiger Immunisierung (erst wenn die erforderliche Serie von drei Impfungen durchgeführt wurde).

Es werden 100 % der Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung (ab 01.07.2023) erstattet.

Autor: BKK VDN

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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