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hkk Krankenkasse


Besondere Versorgungsform

Amblyopie-Screening für Kleinkinder

Die hkk bietet Ihren Versicherten in Niedersachsen eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Fehlsichtigkeiten bei Kleinkindern an. Im Fokus steht dabei die Amblyopie (Schwachsichtigkeit auf einem Auge).

1 von 15 Kindern leidet zum Zweitpunkt der Einschulung an einer Fehlsichtigkeit. Häufig ist dabei das Sehvermögen auf meist einem Auge unterentwickelt. Im frühen Kindesalter kann dies durch abdecken den "starken" Auge häufig behandelt werden und so oft ein normales Sehvermögen hergestellt werden. Fällt die Amblyopie erst in der späten Kindesentwicklung oder gar im Erwachsenenalter auf, so ist meist eine Behandlung nicht mehr erfolgreich möglich. Teilweise führt die Erkrankung zu Einschränkungen in der Berufswahl.

Anspruch haben alle versicherten Kinder im Alter zwischen dem 31. und 42. Lebensmonat. Die Untersuchung kann bei zugelassenen Fachärzten für Augenheilkunde im Bereich der KV-Niedersachsen durchgeführt werden.

Die Versorgungsform wird angeboten in:

Niedersachsen

Autor: hkk Krankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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