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Novitas BKK


Mehrleistung

Hebammenrufbereitschaft

Seit dem 01.01.2022 erstattet die Novitas BKK die Kosten bis zu einer Höhe von 150,00 Euro für die Hebammenrufbereitschaft, die in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche entstehen.

Voraussetzung:

Sofern die Hebamme gemäß §§ 134a Absatz (2) oder 13 Absatz (4) SGB V als Leistungserbringer zugelassen bzw. berechtigt ist.
Zur Erstattung ist die spezifizierte Originalrechnung vorzulegen.

Zusätzlich ist bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr möglich.

Digitale Hebammenberatung:

Zusätzlich bietet die Kasse die "Kinderheldin"- die digitale Hebammenberatung während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr von täglich 7 bis 22 Uhr ohne regionale Begrenzung per Telefon, Live- oder Videochat an.

Autor: Novitas BKK

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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