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IKK Brandenburg und Berlin


Mehrleistung

Hebammenrufbereitschaft

Schwangere IKK BB-Versicherte können ab der 37. Schwangerschaftswoche mit finanzieller Unterstützung der IKK BB zusätzlich die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch nehmen.
Die IKK BB erstattet in diesen Fällen gegen Vorlage der Originalrechnung die tatsächlich entstandenen Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft bis maximal 100 Euro.

Autor: IKK Brandenburg und Berlin

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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