IKK Brandenburg und Berlin
Mehrleistung
Hebammenrufbereitschaft
Schwangere IKK BB-Versicherte können ab der 37. Schwangerschaftswoche mit finanzieller Unterstützung der IKK BB zusätzlich die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch nehmen.
Die IKK BB erstattet in diesen Fällen gegen Vorlage der Originalrechnung die tatsächlich entstandenen Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft bis maximal 100 Euro.
Die IKK BB erstattet in diesen Fällen gegen Vorlage der Originalrechnung die tatsächlich entstandenen Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft bis maximal 100 Euro.
Autor: IKK Brandenburg und Berlin
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.