logo

IKK Brandenburg und Berlin


Serviceangebot

Ernährungsberatung

Wir bieten unseren IKK-Versicherten eine besondere Ernährungsberatung nach § 43 SGB V an: Anspruch auf diese kostenlose Leistung haben alle IKK-Versicherten, die deutliches, gesundheitsgefährdendes Übergewicht haben, also einen Body Mass Index (BMI) von über 30, aber auch Patienten mit ernährungsbedingten Erkrankungen. Daher benötigen Sie zur Teilnahme eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes.
Die Ernährungsberatung findet 1x monatlich an einem festgelegten Wochentag in Ihrer IKK-Geschäftsstelle statt und umfasst- je nach Bedarf - mindestens 3 Beratungen.

Autor: IKK Brandenburg und Berlin

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.