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Mehrleistung

Haushaltshilfe

Während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes, müssen Sie sich keine Sorgen um das Wohl Ihrer Kinder zu Hause machen. Sie haben die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe anzufordern, wenn sich niemand um den Haushalt kümmern kann. Dies gilt auch bei onkologischen Erkrankungen, schweren Frakturen und Krankheiten oder Bandscheibenvorfällen. Auch bei akuten ambulanten Erkrankungen können Sie eine Haushaltshilfe beantragen.
Wichtige Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keiner der im Haushalt lebenden Personen den Haushalt während Ihrer Krankheit bzw. Abwesenheit übernehmen kann.
Weitere Grundvoraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine 14 Jahre alt ist oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist die Haushaltshilfe wegen einer stationären Behandlung nötig, darf das Kind noch keine 16 Jahre alt sein.
Die BIG zahlt in besonderen Ausnahmefällen auch eine Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Die Leistungsdauer wird unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Verfassung und sozialer Aspekte individuell geprüft.
Dabei fällt pro Tag ein Eigenanteil von 10 Euro an.

Autor: BIG direkt gesund

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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