Siemens-Betriebskrankenkasse
Mehrleistung
Hospiz
Versorgung Schwerstkranker in einem Hospiz.
Werden Schwersterkrankte während ihrer letzten Lebensphase in einem Hospiz stationär oder teilstationär versorgt, übernimmt die SBK zusammen mit der Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen den Großteil der Kosten. Die zuschussfähigen Kosten werden von den Vertragspartnern als tagesbezogene Bedarfssätze vereinbart.
Ambulante Hospizdienste werden auf Antrag finanziell gefördert.
Werden Schwersterkrankte während ihrer letzten Lebensphase in einem Hospiz stationär oder teilstationär versorgt, übernimmt die SBK zusammen mit der Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen den Großteil der Kosten. Die zuschussfähigen Kosten werden von den Vertragspartnern als tagesbezogene Bedarfssätze vereinbart.
Ambulante Hospizdienste werden auf Antrag finanziell gefördert.
Autor: Siemens-Betriebskrankenkasse
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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