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Siemens-Betriebskrankenkasse


Mehrleistung

Haushaltshilfe

Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt nicht führen, sich oder Ihre Kinder nicht versorgen? Genau dann sind wir Für Sie da und übernehmen die Kosten für die Unterstützung, die Sie jetzt benötigen.

Wir helfen Ihnen bei der Suche und Beantragung einer geeigneten Haushaltshilfe passend für Ihre individuelle Lebenssituation. Sie entscheiden, ob jemand aus Ihrem familiären Umfeld die anfallenden Aufgaben übernimmt, oder ob wir Ihnen eine professionelle Haushaltshilfe an die Seite stellen. So können Sie in Ruhe gesund werden.

- Haushaltshilfe bei Kindern im Haushalt:
Lebt in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist? In diesen Fällen übernehmen wir nach Prüfung so lange eine Haushaltshilfe, wie
- Sie sich im Krankenhaus stationär befinden oder an einer ambulanten oder stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen,
- Ihr Arzt bescheinigt, dass Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheitnicht möglich ist - und Sie damit auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind,
- Ihr Kind im Falle eines Betreuungsbedarfs nicht anderweitig von Ihnen untergebracht werden kann (zum Beispiel bei den Großeltern oder Freunden),
- ein Elternteil mit einem kranken Kind im Krankenhaus ist und der Partner zu Hause mit den anderen Kindern Unterstützung braucht.

- Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt:
Können Sie wegen einer akuten schweren Erkrankung oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen, übernehmen wir nach Prüfung eine Haushaltshilfe für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen - und zwar unabhängig davon, ob in Ihrem Haushalt ein Kind lebt.

- Haushaltshilfe in der Schwangerschaft:
Ihr Arzt bescheinigt Ihnen, dass Sie wegen Ihrer Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht selbst erledigen können? Dann kann die SBK die Kosten für eine Haushaltshilfe auch dann übernehmen, wenn noch kein Kind in Ihrem Haushalt lebt.

Autor: Siemens-Betriebskrankenkasse

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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